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Mietbedingungen für Hüpfburgen

MIETBEDINGUNGEN FÜR HÜPFBURGEN
 

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Mietvereinbarungen für Hüpfburgen

1. Die Aufstellfläche muß ebenerdig und frei von Steinen und scharfkantigen Gegenständen sein. Es ist immer eine Plane zu unterlegen, sowie die Hüpfburg zu befestigen.
2. Um Beschädigungen und Verschmutzungen der Hüpfburg zu vermeiden, dürfen sich im unmittelbarem Umfeld keine Hauswände, Bäume, Schilder oder Ähnliches befinden.
3. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass während der Veranstaltung die Hüpfburg
permanent durch mindestens eine erwachsene Person beaufsichtigt wird, um das
Verletzungsrisiko- und Beschädigungsrisiko durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz auszuschließen.
4. Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden die aus dem Betrieb
vermieteter Hüpfburgen und Geräte entstehen.
5. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg sachgemäß zu behandeln und nur von vorher eingewiesenen Personen bedienen und beaufsichtigen zu lassen.
6. Es ist darauf zu achten, dass die Kinder (bis 12 Jahre/1,40cm/40kg) ohne Schuhe, Brille oder scharfkantigen Gegenstände die Hüpfburg benutzen. Das Klettern an den Seiten/Rückwänden ist zu unterbinden. Die Einstiegsstufe der Hüpfburg ist nicht zum Sitzen oder Hüpfen gedacht. Essen und Trinken in der Hüpfburg sind zu verbieten.
7. Schäden die an den Geräten auftreten sind sofort, spätestens bei der Rückgabe zu melden. Gegebenenfalls ist die Benützung unverzüglich einzustellen. Dies ist auch bei einsetzenden Regen zu beachten.
8. Aufgrund hoher Rutschgefahr ist dafür Sorge zu tragen, das keinesfalls die Hüpfburg in nassem Zustand oder mit nassen Füssen betreten wird!
9. Bei Beschädigungen, die auf Mutwilligkeit oder unsachgemäßer Bedienung/Behandlung zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Die Geräte sind in einem einwandfreien Zustand übergeben worden.
10. Fehlt bei der Rückgabe ein Gerät oder Teile eines Gerätes, so sind diese zu ersetzen.
11. Eine Weitervermietung oder Vergabe an Dritte, ist nicht gestattet.
12. Der festgesetzte Mietpreis ist bei Abholung/Anlieferung der Geräte in bar zu entrichten.
13. Bestehende Gesetze und Ortsvorschriften, sowie Genehmigungen zur Aufstellung und zum Betrieb liegen im Verantwortungsbereich des Mieters.
14. Werden zugesagte Geräte durch einen vorangegangenen Einsatz oder höhere Gewalt einsatzunfähig, hat der Mieter keinerlei Ansprüche auf Ersatz oder Gewährleistung.
15. Werden Geräte stark verschmutzt oder nass zurückgegeben, so ist ein Reinigungsaufwand von 75€ zu entrichten. Trifft beides zu 100€. Dieser Betrag ist bei Rückgabe in bar zu entrichten.
16. Werden Geräte verspätet zurückgegeben, so ist der für dieses Gerät gültige Mietpreis pro Tag nach zu entrichten.
17. Der Gerichtsstand ist Stuttgart.

Der Mieter bestätigt die Ausführungen gelesen zu haben und erklärt sich sowohl mit den
gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften, den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma
LAMAYA, als auch mit den Maßnahmen und Mehrkosten bei unsachgemäßer Behandlung
einverstanden.




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