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 AGB
Mietbedingungen für Hüpfburgen

AGBS
 

Eisstockschießen mieten Messe - Event - Promotion 




AGBs - bitte sorgfältig lesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma LAMAYA und Ihrem Vertragspartner genannt Mieter.

2.

Sämtliche Angebote und Leistungen von uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

3.

Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragserteilung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten als nicht erfolgt.

4.

Bei einer Stornierung des Auftrages durch den Mieter bis 14 Tage vor der von uns zu erbringenden Leistungen, berechnen wir 50% der Auftragssumme. Bei Rücktritt ab14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 75% der Auftragssumme. Sollte eine Stornierung am Veranstaltungstag erfolgen, werden 100% der Rechnungssumme fällig. Im Falle des Zahlungsrückstandes gehen sämtliche Mahnkosten und Inkassokosten zu Lasten des Mieters.

5.

Kann ein bestätigter Termin von uns nicht eingehalten werden, werden bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet. LAMAYA entstehen dabei keine weiteren Kosten.

6.

Die Rechnungserstellung erfolgt sofort nach dem jeweiligen Termin. Die Bezahlung ist vor Ort in bar zu entrichten, sofern vorher keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Selbstabholung ist der Betrag sofort in bar zu entrichten.

7.

Bei einer Auftragssumme ab 2000,00 €, sind 50% des Betrages 7 Tage vor Beginn derVeranstaltung zu überweisen.

8.

Die Firma LAMAYA vergibt erhaltene Aufträge zum Teil an ausgewählte und geprüfte Partnerfirmen. Diese sind berechtigt erhaltene Aufträge der Firma LAMAYA in eigenem Namen auszuführen und in Rechnung zu stellen.

9.

Einige Eventmodule können in Form und Farbe von den Bildern auf der website www.lamaya.de abweichen, da sie mehrmals vorhanden sind. Dies betrifft vor allem die Geräte im Funfoodbereich und Bullridinganlagen.

10.

Bei Anlieferung oder Abholung der Mietgegstände, hat der Mieter unverzüglich erkennbare Mängel zu prüfen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.

11.

Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind vom Mieter zu beachten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens eine erwachsene Person permanent zur Betreuung der Mietgegenstände abgestellt wird.Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. LAMAYA ist berechtigt binnen drei Werktagen nach Rückgabe den Mieter für Schäden haftbar zu machen, für die der Mieter verantwortlich ist. Werden Geräte stark verschmutzt oder nass zurückgegeben, so ist ein Reinigungsaufwand von 75,00€ zu entrichten.Trifft beides zu 100,00€. Dieser Betrag ist bei Rückgabe fällig. Werden Geräte verspätet zurückgegeben, so ist der für dieses Gerät gültige Mietpreis pro Tag nach zu entrichten.
Die Geräte sind, wenn die Betreuung durch LAMAYA erfolgt haftpflichtversichert. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig funktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet wurden

12.

Der Mieter stellt sicher, dass am Veranstaltungsortsort der Auf/Abbau, sowie die Zufahrt mit Lieferwagen und Hängern für den Auf/Abbau möglich ist.
Der Mieter hat Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen.
Der Mieter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung erwähnt ist. Kommt der Mieter dem nicht nach, wird jeweils für den Auf- und Abbau eine Pauschale in Höhe von 50,00€ pro Helfer fällig.

13.

Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berücksichtigt.

14.

Gerichtsstandort ist Stuttgart




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